Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Bei der Erfüllung unseres Versorgungsauftrags ist verantwortungsvolles, nachhaltiges und rechtmäßiges Handeln für uns selbstverständlich. Es ist für uns ebenso selbstverständlich, Verletzungen von Menschenrechten zu vermeiden und Umweltschäden zu bekämpfen. Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bekennt sich die Kerckhoff-Klinik und ihre verbundenen Gesellschaften durch diese Grundsatzerklärung ausdrücklich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte.

Das LKSG hat das Ziel, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern und die Umwelt zu schützen. Unternehmen sind daher verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten angemessen zu beachten. Ziel ist es, Risiken vorzubeugen, zu minimieren und Verletzungen zu beenden.

Als eines der größten Schwerpunktzentren für die Behandlung von Herz-, Lungen-, Gefäß- und Rheumaerkrankungen sowie Transplantations- und Rehabilitationsmedizin in Deutschland erfüllt die Kerckhoff-Klinik diese Verantwortung und erläutert im Folgenden die Menschenrechtsstrategie auf Konzernebene.

 

 

 

 
 
 
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